Mehr als nur schön.
Mehr als nur schön.
viel Hirn
fesselndes Design
konzeptorientiertes Verpackungsdesign
Prozess von der Idee zum Verkaufsschlager.
Research
Um Packaging zu verstehen, muss man alles verstehen: Produkt, Marke, Vertriebsstruktur, USP, Mitbewerb, Normen sowie Konsumenten und ihre Bedürfnisse.
strategisches Konzept
Aus dem Research entsteht das inhaltliche Anforderungsprofil an das Packaging-Design. Die Grundlage für Konzeptdesign – ein Konzept, das Strategie und Kreation vereint.
Kreative Umsetzung
Mit dem Wissen über Formen, Farben und Bilder werden Begehrlichkeiten geweckt, die das Produkt richtig inszenieren.
Testing
Pretests, eine rechtliche Abklärung sowie das Testen der EAN-Codes vervollständigen das fertige Packaging.
„Before you can think out of the box,
you have to start with a box.“
Twyla Tharp
Nur wer den Handel
versteht, kann ihn
auch bedienen.


Nur wer kreativ ist, bringt Leidenschaft ins Projekt.


Nur wer ansprechend
inszeniert, kann auch
Begehren wecken.

www.ms-foto-group.at
„Design is not just what it looks like.
Design is how it works.“
Steve Jobs

Nur wer ein Netz aus
Partnerschaften spinnt,
kann Vollendung schaffen.
Produktion
Bei der Erstellung unserer Designs achten wir auf eine enge Abstimmung mit dem Produzenten – so vermeiden wir Fehler und unnötige Korrekturdurchläufe. Je nach Verpackungsmaterial (Glas, Metall, Papier und Karton, Holz, Metalle, Kunststoffe, …) sind unterschiedliche Druck- und Veredelungstechniken möglich. Der große Pool an Gestaltungsoptionen, der sich damit eröffnet, wird von uns sowohl bei der Konzipierung als auch unter Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses bestmöglich genutzt.
Nur wer Fehler vermeidet,
kann auch erfolgreich sein.
Damit Ihrem Packaging das nicht passiert, lassen wir es gerne auf Herz und Nieren testen – rechtlich wie auch in Sachen EAN-Code.
45% Positiv
55% Negativ
Quelle: Stratégir – Packagir Datenbank (300 fights)

Design und Inhalt.
Kreativität und Professionalität.
- Kennzeichnung (Inhaltsangabe, Lesbarkeit, Sprachen, Vorbeugung vor Verwaltungsstrafen, …)
- Immaterialgüterrechte (Markenrechte, Musterschutz, weitere Schutzrechte des geistigen Eigentums)
- Wettbewerbsrecht (Vorbeugung vor Angriffen von Mitbewerbern im gemeinsamen Markt)